Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag und Quellensteuer
Wenn du Kapitalerträge aus Verkäufen von Aktien und Fonds, oder Dividenden erzielst, bist du in der Regel dazu verpflichtet, eine Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge zu entrichten.
Deinem Broker bzw. Bank kannst und solltest du einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen.
Bist du bei mehreren Banken Kunde, dann kannst deinen Freibetrag auf diese aufteilen.
Als Single beträgt die Höhe deines Freibetrages 1000 Euro, bist du verheiratet, dann sind es 2000 Euro kalenderjährlich.
Ist dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, ist die Abgeltungssteuer für die Kapitalerträge (über den Freibetrag hinaus) fällig. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt derzeit bei 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, demnach zahlst du insgesamt 26,375 % (Stand: 2022). Die Abgeltungssteuer wird dann direkt von deiner Bank bzw. Broker an das Finanzamt abgeführt.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel für einen Single mit einem Freibetrag von 1000 Euro
Du erhältst 2000 Euro Dividende
2000 Euro abzgl. Freibetrag (1000 Euro) = 1000 Euro
25 % Kapitalertragssteuer von 1000 Euro = 250,00 Euro
+ 5,5 % Solidaritätszuschlag von 250,00 Euro = 13,75 Euro
Demnach sind insgesamt 263,75 Euro an Steuern zu entrichten
Von den 2000 Euro Dividende bleiben 1736,25 Euro
Du hast in ausländische Aktien, Fonds oder ETFs investiert und eine Dividende erhalten?
Dann ist eine sogenannte Quellensteuer fällig, welche von jedem Land selbst festgelegt wird.
In den USA sind es derzeit 30 %. Glücklicherweise haben die USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von daher werden nur 15 % fällig. Diese 15 Prozent werden von deiner Bank einbehalten und entsprechend abgeführt.