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Aktiensplit (Forward Stock Split)

Aktiensplit

Ist der Kurs einer Aktie stark angestiegen, dann kann ein börsennotiertes Unternehmen ein Aktiensplit als Kapitalmaßnahme durchführen lassen. Durch den Split soll die Aktie zumindest augenscheinlich günstiger erscheinen. Psychologisch gesehen sind bei einem geringeren Preis mehr Käufer dazu bereit, einen Kauf zu tätigen, zumal viele Aktionäre nur vierstellige oder geringe fünfstellige Beträge investieren. Bei einem zweistelligen Kurs bekommt der Anleger mehr Aktien für sein Kapital. Der Kreis der potentiellen Käufer kann somit erheblich ausgeweitet werden, was wiederum langfristige Kurssteigerungen zur Folge haben könnte. In der Praxis werden die Anteile häufig im Split-Verhältnis 1:2 oder 1:3 gesplittet, dadurch erhöht sich folglich die Anzahl der ausstehenden Aktien. Der Börsenwert verändert sich dabei allerdings nicht. Der Aktiensplit wird im Rahmen der Hauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung beschlossen.

 

Dazu ein kleines Beispiel:

 

Der Kurs der Aktienkabinett AG ist auf einen Betrag in Höhe von 180 Euro angestiegen. Die Aktionäre der Aktienkabinett AG beschließen bei der nächsten Hauptversammlung ein Aktiensplit im Verhältnis von 1:2. Der Kurs der Aktie verbilligt sich demnach auf 90 Euro, Die Anzahl der ausstehenden Anteile verdoppelt sich. Der Aktionär erhält dann für jede die sich in seinem Depot befindliche Aktie einen weiteren Anteilsschein. Mal angenommen, der Aktionär hatte vor dem Aktiensplit 100 Aktien zur einem Kurs in Höhe von 180 Euro je Aktie der Aktienkabinett AG in seinem Depot (100 Stück x 180 € = 18.000 €), so sind es nach dem Aktiensplit 200 Aktien zu einem Kurs von 90 € je Aktie der Aktienkabinett AG (200 Stück. x 90€ = 18.000 €).

 

Aktien Zusammenlegung (Reverse Split)

 

Ein börsennotiertes Unternehmen kann auch genau umgekehrt Aktien zusammenlegen lassen, was in diesem Fall Reverse Split genannt wird. Bei einem Reverse Split im Verhältnis von 2:1 wird aus 2 Aktien 1 Anteilsschein. Ein umgekehrter Aktiensplit wird auch gerne durchgeführt, um einen Aktienkurs zumindest optisch zu erhöhen. Der Börsenwert verändert sich auch hierbei nicht. Von Nasdaq-notierten Konzernen wird der Reverse Split gern durchgeführt, wenn der Aktienkurs unter die Marke von 1 US-Dollar sinkt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist nämlich die Gefahr des sogenannten „Delisting“ – Streichen von der Liste -  wenn sich der Kurs des an der amerikanischen Technologie-Börse Nasdaq notierten Konzerns 30 Tage ununterbrochen unter dem Wert von 1 US-Dollar befindet.  

Von einem Fünftel der Börse leben die Spekulanten, von vier Fünftel die Brokerfirmen. (André Kostolany)

 

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