Call
Bei einem Call in der Börsenwelt geht es nicht um einen Anruf, sondern hier erwirbt der Käufer zunächst eine Kaufoption vom Verkäufer (Stillhalter). Zuvor haben der Käufer und der Stillhalter jedoch die Konditionen festgelegt (z.B. Kaufpreis für die Aktie und die Dauer der Gültigkeit dieser Option). In dieser vorher festgelegten Zeit (z.B. einen Monat) hat der Erwerber des Calls jederzeit die Möglichkeit die Option wahrzunehmen und die Aktie zum vorher vereinbarten Preis zu kaufen. Für diese Kaufoption zahlt er dem Stillhalter eine Prämie.
Dem Käufer wird mit einem Call also das Recht zugesichert, eine Aktie zu einem bestimmten Basiswert in einem bestimmten Zeitfenster vom Verkäufer kaufen zu dürfen. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten. Der Käufer hat nun in diesem Zeitfenster jederzeit die Möglichkeit, dieses Recht zum Kauf auszuüben, verfallen zu lassen oder die Option an Dritte weiter zu veräußern. Für diese Option erhält der Stillhalter vom Käufer des Calls im Gegenzug eine Prämie, wobei dessen Höhe sich an vergleichbaren Anlagen am Markt orientiert.
Ein Anleger erwirbt immer dann einen Call, wenn er von einem Anstieg des Kurses einer Aktie überzeugt ist. Steigt der Kurs tatsächlich, so kann der Käufer durch Ausüben der Option einen Gewinn erzielen. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn die Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Kurspreis positiv ausfällt (steigt der Kurs, ist dies der Fall). Fällt der Kurs jedoch, so wird Käufer des Calls die Option mit Sicherheit nicht ausüben. Für den Handel mit sogenannten Calls fallen im Großen und Ganzen relativ geringe Gebühren an. Möchte der Käufer die Option nicht in Anspruch nehmen, so verfällt sie nach dem vereinbarten Termin.
Kurz gesagt:
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Der Käufer hofft auf Kurssteigerungen
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Der Stillhalter (Verkäufer) rechnet mit fallenden oder gleichbleibenden Kursen.
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Der Käufer erwirbt den Call und zahlt dem Stillhalter eine Prämie für das Recht, die Option wahrnehmen zu dürfen (ein bestimmten Basiswert in einer festgelegten Zeit kaufen zu können).
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Steigt der Kurs, so nimmt der Käufer die Option wahr und erhält die Aktie zum festlegten Basiswert. Der Stillhalter muss die Aktie für den nun niedrigeren Kurs verkaufen.
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Fällt der Kurs, wird der Käufer die Option nicht wahrnehmen, denn er möchte in der Regel die Aktie nicht für einen höheren Preis kaufen, zumal er diese Aktie an den Börsen günstiger erwerben kann.
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Den Stillhalter kann man quasi als eine Versicherung betrachten. Er versichert die Unsicherheit oder Hoffnung der Anleger und erhält dafür eine Prämie.
Es ist aber nicht immer die Auszahlung eines Basiswertes bei den Calls vorgesehen. Ist dies nicht der Fall, so kann der Anleger vom Emissionshaus die Differenz vom aktuellen Kaufpreis und dem Kurs an der Börse fordern.