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Pfandbriefe

Pfandbriefe

Pfandbriefe sind im Grunde gedeckte Bankschuldverschreibungen (z. B. Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe). Pfandbriefe werden von diversen Kreditinstituten begeben, die das Pfandbriefgeschäft betreiben (“Pfandbriefbanken“). Sie benötigen hierfür allerdings gemäß Pfandbriefgesetz eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts, das ist ein absolutes Muss.

 

Außerdem gelten strenge Bestimmungen hinsichtlich der Besicherung. So müssen Hypothekenpfandbriefe beispielsweise jederzeit in voller Höhe durch (in der Regel erstrangige) Grundpfandrechte und Öffentliche Pfandbriefe in voller Höhe durch Kredite an öffentliche Schuldner besichert bzw. gedeckt sein. Im Insolvenzfall des Emittenten steht den Pfandbriefgläubigern an diesen Deckungswerten ein sogenanntes Befriedigungsvorrecht vor allen anderen unbesicherten Gläubigern zu.

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Investiere bei einem Goldrausch nicht in die Goldgräber, sondern in Schaufeln!
(André Kostolany)


 

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